- Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zustande.
- Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich Zubehör,
geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle
Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
- Bei Minderjährigen erfolgt eine Anmietung nur durch die
gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen.
- Eine Anzahlung in Höhe einer Tagesmiete ist vor der Abfahrt zu
entrichten, weiters behält sich der Vermieter das Recht vor, einen Ausweis als
Kaution einzubehalten.
- Der Mietgegenstand (e-Bike) ist in einem technisch mangelfreien
Zustand und wird regelmäßig gewartet. Der Mieter ist verpflichtet, vor jedem
Fahrtantritt auf öffentlichen Straßen das Fahrrad zu überprüfen, ob es der StVo.
entspricht. Dies gilt insbesondere für die Fahrradbeleuchtung.
- Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind
unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der
Mieter.
- Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige
Schäden und Vollständigkeit geprüft.
- Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des
Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe des Mietobjektes wird
eine Verlustanzeige erstattet.
- Der Mieter erklärt sich damit
einverstanden, dass eventuell generierte Fotos von ihm zu Werbezwecken und in
der Presse von der Firma Take a Ride genutzt werden können. Ein monetärer
Anspruch seitens des Mieters entsteht hierdurch
nicht.
Pflichten der Mieter
- Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrräder pfleglich und unter
Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im
verschlossenen Zustand abzustellen. Die Fahrräder müssen außerhalb
geschlossener Räumen an einem feststehenden Gegenstand (z.B. feste Ständer,
Laterne etc.) mit den vermieteten Schlössern am Fahrradrahmen gesichert werden.
Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen
Räumen abzustellen.
- Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene
Mängel bei Rückgabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
Reparaturen
- Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die
Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter
noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter
verantwortlich.
- Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, oder z.B.
Schäden am Rahmen tragen die Mieter die Kosten.
- Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die
Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
- Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen,
ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird dann, wenn möglich und
erforderlich, ein Ersatzrad gestellt.
Unfall/Diebstahl
- Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter
unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt
wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall haben die
Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage
einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen
und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen
Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
- Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder
krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst
aufkommen.
- Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und
Diebstahl versichert.
- Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw.
Verantwortung.
Haftung
- Der Mieter haftet für Sach – und Personenschäden für Vorsatz
oderleichte und grobe Fahrlässigkeit.
- Der Mieter hat das Fahrrad in dem selben Zustand zurück zu
geben, in dem er es übernommen hat.
- Eine Haftung des Vermieters im Falle unbefugter oder unerlaubter
Benutzung des Mietgegenstandes ist ausgeschlossen.
- Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades
und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie für
die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten. Der Mieter haftet des weiteren
für den Verlust oder Teilverlust des Mietgegenstandes für die Kosten der
Wiederinstandsetzung oder Wiederbeschaffung in der Höhe des Zeitwertes.
- Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die
Mieter von ihrer Ersatzpflicht befreit.
- Der Mieter sollte selbst ausreichend versichert sein. Der
Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter
die an Schäden beteiligt sind.
- Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, durch unsachgemäßen
Gebrauch oder durch eine bestimmungswidrige Verwendung.
Übergabe
Das e-Bike ist in einem verkehrssicheren, technisch mangelfreien
Zustand und betriebsbereit. Der Mieter hat sich durch eine Probefahrt davon
überzeugt. Der Mieter wurde in die Bedienung des e-Bikes eingewiesen. Sollten
Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.
Bitte fahren
Sie vorsichtig und benutzen Sie einen Fahrradhelm!
Datenschutz
„Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten,
nämlich Name, Adresse Geburtsdatum und Telefonnummer zum Zwecke des
abgeschlossenen Mietvertrages bei der Firma Take a Ride verarbeitet werden.
Diese
Einwilligung kann jederzeit per Mail an takearide@gmx.at unter Angabe
des Betreffs „WIDERRUF“ widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die
Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.“
Stornierung
Eine
Stornierung der Reservierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos möglich.
Danach wird eine Stornierungsgebühr von 50% des Mietengeltes fällig.
Take a Ride E- Bikeverleih und Handel | Inh. Daniel Scharf | Ghegaweg 8 | A-9400 Wolfsberg | www.take-a-ride.at